Ob es um die besondere Gewinnermittlung nach § 13a EStG, Buchführungspflicht, Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG oder Bilanzerstellung geht - wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
In der Regel nehmen Landwirte für die Umsatzsteuer die Pauschalierungsregelung nach § 24 UStG in Anspruch. Es kann sich aber auch lohnen zur Umsatzsteuer zu optieren, z.B. wenn größere Investitionen anstehen. Sprechen Sie uns an - wir können für Sie die entsprechende Berechnungen durchführen und in einem persönlichen Gespräch die optimale Lösung für Sie finden.
Unser Partner StB Peter Leiss verfügt über die Zusatzqualifikation als Landwirtschaftliche Buchstelle und steht Ihnen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Landwirtschaft zur Verfügung.
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