Aufzeichnungspflichten Mindestlohn
Um die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2015 neue Aufzeichnungspflichten eingeführt.
Alle Arbeitgeber (Ausnahme: Privathaushalte) müssen für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB IV zukünftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen.
Für Arbeitgeber, die einem der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftszweige zuzuordnen sind, gilt diese Verpflichtung darüber hinaus für alle Arbeitnehmer. Die davon betroffenen Wirtschaftszweige sind derzeit:
Die Aufzeichnungen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen und sind zusammen mit dem Lohnkonto aufzubewahren.
Reisekostenabrechnung
Die hier zum Download angebotene excelbasierte Reisekostenabrechnung entspricht dem ab 2021 gültigen Rechtsstand. Im Bereich Merkblätter und Checklisten finden Sie ein Merkblatt mit ausführlichen Erläuterungen zu dem neuen Reisekostenrecht.
Steuerformulare
Das Formularmanagement-System der Finanzverwaltung bietet die wichtigsten Steuerformulare zum Download an.
Kassenbuch
Hier finden Sie eine Kassenbuchseite zum ausdrucken.
Einstellungsfragebögen
Der vollständig ausgefüllte Einstellungsfragebogen für neue Mitarbeiter hilft der Lohnabteilung den neuen Mitarbeiter korrekt zu erfassen und abzurechnen.
Einstellungsfragebogen SV pflichtig
Erklärung zur Aufstockung der Rentenversicherung - Gleitzone
Einstellungsfragebogen für Aushilfen
Erläuterungen für den Arbeitgeber
Antrag auf Befreiung v.d. RV-Plicht f. Geringfügig Beschäftigung
Sofortmeldung
Für bestimmte Branchen schreibt der Gesetzgeber Meldungen der Beschäftigten vor Beginn der Arbeitsaufnahme vor. Von der Regelung betroffen sind Betriebe aus den Branchen:
Kündigung
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind zahlreiche Angaben für die Datenübermittlung zwingend erforderlich.
Sonstige Personalfragebögen
Fragebogen zur Ermittlung der ersten Tätigkeitsstätte
Um Lohnabrechnungen und Reisekostenabrechnungen korrekt erstellen zu können, ist es ab dem Jahr 2014 erforderlich, die sogenannte erste Tätigkeitsstätte zu ermitteln. Beigefügter Fragebogen soll dabei helfen.
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