Es ist nicht leicht, an den Rückzug aus dem über Jahrzehnte aufgebauten eigenen Unternehmen zu denken. Aber es gibt eine Reihe von Gründen, die Unternehmensübertragung frühzeitig "anzupacken". Nur dann ist genügend Zeit, sich umfassend zu informieren, zu planen, Alternativen zu prüfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen oder notfalls Korrekturen vorzunehmen. Häufig lassen sich mit einer langfristig geplanten Übergabe auch steuerliche Vorteile erzielen.
Bei jeder Unternehmensübergabe ist besonderes Augenmerk auf die Versorgung des Unternehmers zu legen - dies gilt insbesondere, wenn es nicht gelungen ist im Laufe des Lebens eine ausreichende Altersversorgung aufzubauen. Bei Übergaben innerhalb der Familie kann die Versorgung des Übergebers durch lebenslange Rentenzahlungen, einen Nießbrauchvorbehalt oder Pachtzahlungen (z.B. für die zurück behaltenen Firmenimmobilien) sicher gestellt werden. Wenn das Unternehmen verkauft werden soll, ist ein marktgerechter Kaufpreis zu finden.
Zur Absicherung eines unerwarteten Todesfalles oder wenn nennenswertes Vermögen von Todes wegen übergeben werden soll, sollte die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers in Erwägung gezogen werden, um den Willen des Erblassers durchzusetzen und Streit zwischen den Erben zu vermeiden.
Gern beraten wir Sie zu allen wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen der Übergabe Ihre Unternehmens. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit einem Anwalt Ihres Vertrauens oder wir schlagen Ihnen einen erfahrenen Rechtsberater vor.
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