Bei der Wahl der richtigen Rechtsform ist zunächst die Entscheidung zu treffen, ob eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gegründet werden soll.
Ist die Auswahl auf die Kapitalgesellschaft gefallen, so bieten sich vor allem die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkten Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) an:
- Die Aktiengesellschaft hat den Vorteil, dass die Anteilsscheine (Aktien) ohne formalen Aufwand handelbar sind. Sie bietet sich vor allem für größere Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und einer großen Zahl Anteilseigner an.
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die am häufigsten vorkommende Kapitalgesellschaft. Sie ist die typische Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen. Sie bietet auf der einen Seite den Vorteil der Haftungsbeschränkung, auf der anderen Seite lassen sich typische bei mittelständischen Unternehmen auftretende Probleme wie Gesellschafterein- und -austritte oder Abfindungs- und Nachfolgeregelungen sehr individuell und passgenau lösen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000,- €.
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsform, die weitgehend den Regeln der GmbH folgt, theoretisch aber bereits mit einem Stammkapital von 1,- € gegründet werden kann. Die UG (haftungsbeschränkt) ist vor allem für kleine, wenig kapitalintensive Unternehmen geeignet.
Neben diesen Grundformen der Kapitalgesellschaften können im Einzelfall auch Mischformen zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft wie die GmbH & Still oder die GmbH & Co. KG sinnvoll sein. Auch hierzu beraten wir Sie gern.
Gemeinsam mit dem beauftragten Rechtsanwalt oder Notar empfehlen wir Ihnen die für Sie optimale Rechtsform und entwerfen maßgeschneiderte Gründungs- und Gesellschaftsverträge.