Kapitalgesellschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass eine Besteuerung auf zwei Ebenen stattfindet.
Zunächst wird der Gewinn der Gesellschaft auf der Ebene der Kapitalgesellschaft versteuert und zwar mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Zusätzlich kann auf der Ebene der Gesellschafter eine Steuerbelastung anfallen:
Wird an die Gesellschafter eine Tätigkeitsvergütung gezahlt, so fällt auf diese Einkommensteuer an. Werden Gewinnausschüttungen getätigt, so unterliegen die Ausschüttungen der Abgeltungsteuer oder dem Teileinkünfteverfahren.
Aufgrund des komplexen Zusammenspiels zwischen den verschiedenen Besteuerungsebenen ist zur Minimierung der Steuerbelastung eine ganzheitliche Betrachtung der steuerlichen Situation von Gesellschaft und Gesellschafter notwendig. Auf Wunsch führen wir entsprechende Simulationsrechnungen durch und legen gemeinsam mit Ihnen eine steueroptimale Ausschüttungsstrategie fest.
Verladestraße 3 | 34286 Spangenberg | Telefon: 05663. 94 99 - 0