Bauunternehmen sind aus steuerlicher Sicht dadurch gekennzeichnet, dass sich der Umsatz häufig aus relativ wenigen, dafür aber über einen längeren Zeitraum laufenden Bauprojekten zusammen setzt. Als Folge davon kommt es in vielen Fällen je nach zeitlichem Ablauf der einzelnen Projekte zu stark schwankenden Jahresergebnissen.
Stark schwankende Jahresergebnisse wiederum können sich negativ auf das Rating und damit auf die Kreditwürdigkeit des Bauunternehmens auswirken. Hier ist es Aufgabe des steuerlichen Beraters durch die geschickte Ausübung von Wahlrechten das Ergebnis soweit wie möglich zu glätten und die Sachverhalte gegenüber den Kreditinstituten transparent darzustellen.
Länger laufende Bauprojekte lassen sich nur durch eine funktionsfähige Kostenrechnung zielgenau steuern, nachkalkulieren und bilanzieren. Gern sind wir bei der Einrichtung oder Optimierung eines Kostenrechnungssystems behilflich.
Besonders wichtig ist auch der Bereich der Baulohnabrechung. Die Erstellung von Baulohnabrechnungen erfordert fundierte Kenntnisse des Steuerrechts, des Sozialversicherungsrechts und des jeweiligen Bautarifvertrages über die unsere Lohnabteilung seit vielen Jahren verfügt.
Ein besonderes Anliegen ist uns die korrekte Handhabung umsatzsteuerlicher Fragestellungen. Gerade bei lang laufenden Projekten mit Abschlagsrechnungen, Abrechnungen nach § 13 b UStG oder Auslandsbaustellen kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen mit der Umsatzsteuer.
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