Bauträger sind - ebenso wie Bauunternehmen - aus steuerlicher Sicht dadurch gekennzeichnet, dass sich der Umsatz häufig aus relativ wenigen, dafür aber über einen längeren Zeitraum laufenden Bauprojekten zusammen setzt. Als Folge davon kommt es in vielen Fällen je nach zeitlichem Ablauf der einzelnen Projekte zu stark schwankenden Jahresergebnissen.
Stark schwankende Jahresergebnisse wiederum können sich negativ auf das Rating und damit auf die Kreditwürdigkeit des Bauträgers auswirken. Hier ist es Aufgabe des steuerlichen Beraters durch die geschickte Ausübung von Wahlrechten das Ergebnis soweit wie möglich zu glätten und die Sachverhalte gegenüber den Kreditinstituten transparent darzustellen.
Auch bei Bauträgern können umsatzsteuerliche Fragen eine große Rolle spielen.
Besonderer Beratungsbedarf ergibt sich bei Projekten, die der Makler- und Bauträgerverordnung unterliegen. Um Schwierigkeiten bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung nach § 16 MaBV aus dem Weg zu gehen, beraten wir unsere Mandanten bereits im Vorfeld eines Projektes darüber, wie die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung in die Praxis umgesetzt werden können.
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