Selbstständige Architekten und Bauingenieure sind aus steuerlicher Sicht so genannte Freiberufler, deren Gewinn nicht durch eine Bilanz, sondern durch eine Einnahme-Überschussrechnung ermittelt wird. Dies gilt zumindest, solange sie ihren Beruf nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ausüben.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von freiberuflich tätigen Mandanten. Wir erstellen Ihre laufende Finanzbuchführung und Ihre Gewinnermittlung. Dabei erhalten Sie von uns monatlich aussagekräftige Auswertungen, die wir individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassen und detailliert mit Ihnen besprechen. Hierfür stehen wir Ihnen gern zu regelmäßigen Gesprächsterminen und Analysen zur Verfügung.
Darüber hinaus steht Ihnen unser gesamtes Leistungsangebot, wie die Erstellung von Einkommensteuererklärungen oder Lohnabrechnungen zur Verfügung. Auch unser Know-How zur Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer bieten wir Ihnen gern an.
Die Beratung von Architekten und Bauingenieuren setzt fundierte Kenntnisse der Baubranche voraus, über die unsere Kanzlei in großem Umfang verfügt.
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